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Lästiger Mandant Anwalt erfindet Urteil und wird freigesprochen

Er schickte seinem Mandanten ein erfundenes Urteil zu - und landete wegen Urkundenfälschung selbst vor Gericht. Nun wurde der Anwalt freigesprochen.
Hinweisschild im Gericht

Hinweisschild im Gericht

Foto: imago/ biky

Immer und immer wieder fragte der Mandant bei seinem Rechtsanwalt nach, wie der Stand des Verfahrens sei, ob das Gericht schon ein Urteil in seinem Fall getroffen hätte. Völlig genervt schickte der Jurist aus Hamm seinem Klienten schließlich eine Abschrift des angeblichen Urteils zu: Das Gericht hätte in seinem Sinne entschieden. Doch das Arbeitsgericht Hamm hatte gar kein Urteil gefällt. Es gab noch nicht mal einen Prozess. Der Anwalt hatte die Gerichtsentscheidung frei erfunden.

Der Klient hatte den Juristen vor vier Jahren damit beauftragt, ausstehenden Lohn einzuklagen. Der Anwalt reichte allerdings nie Klage ein, sondern nahm nur außergerichtlich Kontakt zu dem Arbeitgeber auf - und kümmerte sich dann nicht weiter um den Fall.

Das Amtsgericht Dortmund - und nach eingelegter Berufung auch das Landgericht - verurteilten den Jurist wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro.

Dem Mandant sei kein Schaden entstanden, er hätte den Lohn weiterhin einklagen können, argumentierte das Landgericht Dortmund. Der Anwalt habe ihm kein Honorar in Rechnung gestellt. Allerdings habe sich der Jurist wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht, weil er ein arbeitsgerichtliches Urteil gefälscht habe.

Nun hat das Oberlandesgericht Hamm die Verurteilung des Anwalts wieder aufgehoben und ihn freigesprochen (Aktenzeichen 1 RVs 18/16). Der Rechtsanwalt habe "keine unechte Urkunde im Sinne der Strafvorschrift hergestellt". Eine "einfache Abschrift" gebe lediglich wieder, "was (vermeintlich) in einem anderen Schriftstück stehe". Außerdem hätte der Mandant die Möglichkeit gehabt, beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen zu verlangen.

Der Beschluss ist rechtskräftig. Ob der Anwalt mit berufsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, ist bislang nicht klar.

kha