Abmahn-Lawine wegen Google Fonts: Anwalt "hat genug" und bangt um Lizenz

Eine IT-Firma schildert, wie ein Anwalt und seine Mandantin 32.000 "Abmahnungen" wegen Google Fonts erzeugt haben. Womöglich drohen Lizenz- und Freiheitsentzug.

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Frau tippt auf einem Laptop, auf dessen Bildschirm das englische Wort "Fonts" angezeigt wird.

(Bild: Rawpixel.com / Shutterstock)

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Wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schwerem gewerbsmäßigen Betrug ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den niederösterreichischen Anwalt Marcus H. und dessen Mandantin Eva Z. Die beiden könnten versucht haben, eine Masche aufzusetzen, die bei betroffenen Webseitenbetreibern erheblichen Schaden verursacht hat. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Jetzt verrät der IT-Dienstleister des Duos die Vorgehensweise.

Im Zentrum des Skandals stehen Schriftarten (Englisch: Fonts), die Google gebührenfrei zur Verfügung stellt. Viele Webseiten machen den Fehler, die Dateien dynamisch bei jedem Seitenaufruf von einem Google-Server abrufen zu lassen, anstatt die Google Fonts am eigenen Server zu speichern. Trifft der Webseitenbetreiber keine speziellen Vorkehrungen, kontaktiert der Webseitenbesucher unter Offenlegung seiner IP-Adresse also unbewusst einen Google-Server. Das ist datenschutzrechtlich bedenklich. Das Landgericht München I hat Anfang 2022 einem Webseitenbesucher 100 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil durch den Abruf der Fonts-Datei seine IP-Adresse unerlaubt an Google in die USA weitergegeben wurde (Az. 3 O 17493/20).

Davon hat sich das österreichische Gespann offenbar anstiften lassen – und das im industriellen Maßstab, wie ein involvierter IT-Dienstleister vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt hat. Das berichtet Der Standard. Der namentlich nicht genannte Dienstleister hat demnach zunächst eine Vorauswahl österreichischer Webseiten mit Google Fonts erstellt und auch deren Impressen mit Zustelladressen abgegrast. Dafür habe er dem Anwalt 7.560 Euro verrechnet.

Anschließend, so soll der Dienstleiter zugegeben haben, hat er auf dem PC der Frau Software zum automatisierten Abruf von 180.000 Webseiten installiert. Daraus wurden zunächst 512 Opfer ausgewählt, die der Anwalt dann mit einem schriftlichen Angebot kontaktierte: Seine Mandantin habe durch die Verbindungsaufnahme mit einem Google-Server "Unwohlsein" verspürt. Doch statt einer Klage und einem Verfahren vor der Datenschutzbehörde würde sie sich mit einer Unterlassungserklärung, 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Spesenpauschale zufriedengeben. Gleichzeitig empfiehlt das Schreiben den Adressaten, sich diese 190 Euro vom Webmaster zurückzuholen, der die Google Fonts dynamisch eingebunden hat.

Nach diesem Testlauf erstellte der IT-Dienstleister laut seiner Aussage zigtausende weitere PDF-Dateien für "Abmahnschreiben", wofür er dem Anwalt 24.000 Euro verrechnet habe. Mit Hilfe einer Druckerei seien dann weitere 32.000 Schreiben zur Post gegeben worden. Dabei gibt es das in Deutschland übliche Geschäftsmodell mit kostenpflichtigen Abmahnungen in Österreich in der Form nicht. Rechtlich gesehen handelt es sich bei den Briefen um das Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs. Wer den nicht annimmt, musst vorerst nichts zahlen, läuft aber Gefahr, zivilrechtlich verklagt und/oder über die Datenschutzbehörde belangt zu werden.

Anwalt Marcus H. legt Wert auf die Feststellung, dass er nicht die vorgeschlagenen 190 Euro oder 90 Euro kassiert, sondern von Eva Z. nach üblichem Stundensatz bezahlt wird. Insgesamt habe Z. bereits mehr als 100.000 Euro für ihre Kampagne ausgegeben, wie ihr Anwalt am Wochenende in der ORF-Fernsehsendung Bürgeranwalt sagte. Die Schuld an diesen hohen Kosten trage die österreichische Wirtschaftskammer – den hinter diesem Vorwurf stehenden Gedankengang konnte H. in der Sendung nicht nachvollziehbar darlegen.

Der grundsätzliche Umstand, dass es gegen die DSGVO verstößt, ohne Zustimmung personenbezogene Daten in die USA zu übertragen, ist unstrittig. Im gegebenen Fall ist allerdings fraglich, ob hier zigtausendfache Datenschutzverletzungen vorliegen: Laut dem IT-Dienstleister hat Frau Z. ihren Computer bewusst auf Webseiten angesetzt hat, die schon hinsichtlich der Google Fonts vorausgewählt waren. Frau Z. hat demnach gewusst, worauf sie sich einlässt, und wurde nicht überrascht. Außerdem soll sie bei den meisten Webseiten nicht selbst Hand angelegt, sondern das automatisiert erledigt haben, womit der Personenbezug fraglich ist.

Sollten diese Aufrufe dennoch datenschutzverletzend sein, ist darüber hinaus strittig, ob überhaupt Schadenersatz zusteht. Dazu ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerade ein Verfahren anhängig, das ebenfalls aus Österreich stammt: Die Österreichische Post hat heimlich für 2,2 Millionen Österreicher deren vermeintliche "Affinität" zu bestimmten politischen Parteien errechnet. Ein Betroffener begehrt Schadenersatz für das dadurch erlittene "innere Ungemach", ähnlich der Münchner Entscheidung zu den Google Fonts. Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat den EuGH (Rechtssache C-300/21) ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

Diese Fragen soll der EuGH beantworten

1. Erfordert der Zuspruch von Schadenersatz nach Art. 82 der DSGVO neben einer Verletzung von Bestimmungen der DSGVO auch, dass der Kläger einen Schaden erlitten hat, oder reicht bereits die Verletzung von Bestimmungen der DSGVO als solche für die Zuerkennung von Schadenersatz aus?
2. Bestehen für die Bemessung des Schadenersatzes neben den Grundsätzen der Effektivität und Äquivalenz weitere Vorgaben des Unionsrechts?
3.Ist die Auffassung mit dem Unionsrecht vereinbar, dass Voraussetzung für den Zuspruch immateriellen Schadens ist, dass eine Konsequenz oder Folge der Rechtsverletzung von zumindest einigem Gewicht vorliegt, die über den durch die Rechtsverletzung hervorgerufenen Ärger hinausgeht?

Der Generalstaatsanwalt der EU ist der Auffassung, dass sich der in der DSGVO geregelte Ersatz immaterieller Schäden nicht auf bloßen Ärger erstreckt, zu dem die Verletzung der Vorschriften geführt haben mag. Nationale Gerichte müssten herausarbeiten, wann das subjektive Unmutsgefühl im Einzelfall als immaterieller Schaden angesehen werden könne. (Schlussantrag zu Rechtssache C-300/21)

Bejaht der EuGH den Schadenersatzanspruch auch ohne Schaden grundsätzlich, wäre zu klären, ob Z. ihn geltend machen kann. Sie hat offenbar die wenigsten Webseiten persönlich besucht, sondern sie automatisiert abrufen lassen, was das behauptete Unwohl fraglich erscheinen lässt. Zudem hätte sie sich für ihre Kampagne ja bewusst solchem Unwohlsein ausgesetzt.

Diesen Fragen wird sich ein Musterverfahren der österreichischen Datenschutzbehörde sowie ein zivilrechtlicher Musterprozess widmen. Letzterer beginnt am Freitag vor dem Handelsgericht Wien. "Wir haben kein Herz für Abmahnungen", hält die Wirtschaftskammer Österreich fest, und übernimmt im Musterverfahren die Kosten für die von Eva Z. verklagte Partei. Auch in Deutschland gibt es Massen-Abmahnungen wegen Google Fonts, die auf einem wackeligen Geschäftsmodell basieren.

Zusätzlich laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Z. und ihren Anwalt H. Die zunächst ermittelnde Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte das Verfahren zunächst eingestellt, doch nach Bekanntwerden des enormen Ausmaßes des Skandals wieder aufgenommen. Weil es in Summe um mehr als fünf Millionen Euro geht, ist jetzt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuständig. Sie geht dem Verdacht gewerbsmäßiger Erpressung und schweren gewerbsmäßigen Betruges nach. "Ich weiß nicht, warum", behauptete Anwalt H. am Wochenende in der ORF-Fernsehsendung Bürgeranwalt.

H. beschuldigt die "Macht der Medien", das neuerliche Interesse der Staatsanwaltschaft geweckt zu haben. Den Vorwurf der Erpressung hält er für "absurd". Die Adressaten seiner Schreiben könnten das Angebot, 190 Euro zu zahlen, ja ablehnen und es auf Gerichtsprozess und Datenschutzverfahren ankommen lassen. Er gibt sich keiner Schuld bewusst; die wahren Rechtsbrecher seien die zehntausenden Webseitenbetreiber – und selbst die könnten sich ja bei den Programmierern ihrer Webseiten schadlos halten. Das Gerücht, er und seine Mandantin seien verlobt, stellt der Anwalt in Abrede.

"Ich habe genug von der Sache", sagte der Österreicher in der TV-Sendung und verlieh seinem Unwohlsein über den "Shitstorm" Ausdruck, der über ihn hereingebrochen sei. Mehrfach seien ihm die Reifen aufgestochen worden, er habe Drohbriefe und Drohanrufe erhalten, ein Aufgebrachter habe vor seiner Kanzlei "randaliert", zudem hätten ihn "Schlägertypen" zu Hause aufgesucht. Außerdem hätten ihm die Bank, der Steuerberater und der Webhoster die Geschäftsbeziehung aufgekündigt. Den am Freitag beginnenden Musterprozess möchte Marcus H. aber noch durchstreiten.

Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich hat nach tausenden Beschwerden Betroffener ein Disziplinarverfahren gegen ihr Mitglied H. eröffnet, wartet aber erst einmal ab, wie die übrigen Verfahren ausgehen. Um die Ehre und das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes zu wahren, könnte die Kammer den Mann sogar aus der Rechtsanwaltsliste streichen, in die er erst am 25. Mai 2021 aufgenommen wurde.

(ds)