Datenschutzbeauftragter verbietet Facebook WhatsApp-Datenabgleich

Mit einer Anordnung will Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar Facebook untersagen, Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern zu speichern. Bereits übertragene Daten müssten gelöscht werden.

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WhatsApp-Logo

(Bild: dpa, Martin Gerten)

Lesezeit: 3 Min.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittelte Daten löschen. Die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar am Dienstag in Hamburg. "Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen." Facebook hat inzwischen erklärt, gegen die Anordnung Rechtsmittel einzulegen.

WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn jemand die App weiter nutzen will.

Facebook und WhatsApp seien selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung.

Eine Sprecherin von Facebook führte dazu aus, dass sich das soziale Netzwerk an europäisches Datenschutzrecht halte. "Wir sind offen, mit der Hamburger Datenschutzbehörde zusammenzuarbeiten, um ihre Fragen zu klären und Bedenken auszuräumen", hieß es. Ob der Datenaustausch zwischen Whatsapp und Facebook nun erstmal gestoppt werde, ließ die Sprecherin offen.

Laut Auskunft der Hamburger Datenschützer hat Facebook nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, der allerdings keine aufschiebende Wirkung habe. Eine solche müsste sich Facebook erst beim Verwaltungsgericht erwirken. Sollte das soziale Netzwerk der Anordnung bis dahin nicht folgen, könnten die Datenschützer Zwangsgeld verhängen.

Neben der Anordnung von Caspar haben bereits Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale-Bundesverband Whatsapp eine Abmahnung erteilt – die Frist für eine Unterlassungserklärung hat die Facebook-Tochter offenbar aber verstreichen lassen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt.

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[UPDATE, 27.09.2016, 17:50]

Eine Stellungnahme von Facebook mit Ankündigung von Rechtsmitteln sowie Auskünfte der Hamburger Datenschutzbehörde wurden ergänzt.

(Mit Material der dpa) / (axk)